KATHOLISCHE SCHULREFERATE
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Kriterien zur Erlangung einer Kirchlichen Bevollmächtigung

  • Der/die Religionslehrer/in ist bereit, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen.
  • Der/die Religionslehrer/in beachtet in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche.

Es wäre ein Missverständnis, wollte man darunter nur die Vermeidung von bestimmten Verstößen gegen die Sittenlehre der Kirche verstehen, es kommt vielmehr auf ein am Evangelium gemessenes Leben als Christ mit der Kirche an:

  • Der/die Religionslehrer/in ist lebendiges Mitglied der Kirche.
  • Er/sie nimmt am Leben der Pfarrgemeinde, insbesondere auch am Sonntagsgottesdienst, teil.
  • Verheiratete haben sich das Ehesakrament gespendet und ihre Kinder katholisch taufen lassen. Sie bemühen sich nach Kräften darum, die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen. Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit der Lehre der Kirche nicht vereinbar.

Das alles kann nur als die Aufführung einzelner Beispiele aus dem viel umfassenderen Auftrag verstanden werden, den Christen haben.


Downloads: Formulare zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis

Antrag auf Erteilung einer kirchlichen Bevollmächtigung (pdf-Datei, 12 kB)

Gutachten (pdf-Datei, 15 kB)

 

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